BibuG § 17. Einladung zum ersten Prüfungsteil, BGBl. I Nr. 191/2013, gültig von 01.01.2007 bis 31.12.2013
1. Teil Berufsrecht
2. Hauptstück Natürliche Personen
2. Abschnitt Prüfungen – Zulassung
§ 17. Einladung zum ersten Prüfungsteil
Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.
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