TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
BibuG § 17. Einladung zum ersten Prüfungsteil, BGBl. I Nr. 191/2013, gültig von 01.01.2007 bis 31.12.2013

1. Teil Berufsrecht

2. Hauptstück Natürliche Personen

2. Abschnitt Prüfungen – Zulassung

§ 17. Einladung zum ersten Prüfungsteil

Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
CAAAA-76571