Anlage B
GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG
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1. Umsatzerlöse:
a) Mieten / Nutzungsentgelte;
b) Verwohnung der Finanzierungsbeiträge;
c) Zuschüsse;
d) aus Sondereinrichtungen;
e) aus der Betreuungstätigkeit;
f) aus sonstigen Betriebsleistungen;
g) aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
h) übrige;
2. aktivierte Eigenleistungen;
3. sonstige betriebliche Erträge, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen;
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen;
c) Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
d) übrige;
4. verrechenbare Kapitalkosten;
5. Instandhaltungskosten;
6. Personalaufwand:
a) Löhne, und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen;
b) soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen:
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen;
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge;
c) Kosten der Organe;
7. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen;
b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
8. Betriebskosten;
9. Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
10. Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
11. sonstige betriebliche Aufwendungen, wobei Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, folgende Beträge aufgliedern müssen:
a) Steuern;
b) Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung;
c) sonstiger Verwaltungsaufwand;
d) übrige;
12. Zwischensumme aus 1. bis 11.;
13. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
15. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
16. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapierendes Umlaufvermögens;
17. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon haben Gesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 221 Abs. 1 UGB sind, gesondert auszuweisen:
a) Abschreibungen;
b) Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
19. Zwischensumme aus 13. bis 18.;
20. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus 12. und 19.);
21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
22. Ergebnis nach Steuern;
23. Sonstige Steuern, soweit nicht in den Posten 1. bis 22. enthalten;
24. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag;
25. Auflösung von Kapitalrücklagen;
26. Auflösung von Gewinnrücklagen;
27. Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
28. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
29. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).
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