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BGVO Anlage A, BGBl. II Nr. 437/2016, gültig ab 30.12.2016

Anlage A

BILANZ

AKTIVA


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Stand
zum Ende des
Geschäftsjahres
Stand
zum Ende des
vorangegangenen
Geschäftsjahres

A. ANLAGEVERMÖGEN:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1. Bestandsrechte und ähnliche Rechte;

2. geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen:

1. unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;

2. Wohngebäude;

3. unternehmenseigenes Miteigentum;

4. sonstige Gebäude;

5. nicht abgerechnete Bauten;

6. Bauvorbereitungskosten;

7. Betriebs- und Geschäftsausstattung;

8. sonstige Sachanlagen;

9. geleistete Anzahlungen;

III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;

3. Beteiligungen;

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;

6. sonstige Ausleihungen.

B. UMLAUFVERMÖGEN:

I. Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:

1. unbebaute Verkaufsgrundstücke;

2. Erwerbshäuser;

3. nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;

4. nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;

5. Bauvorbereitungskosten;

6. Vorräte;

7. geleistete Anzahlungen;

II. Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:

1. Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;

2. Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;

3. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;

4. Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;

5. Verrechnung aus der Betreuungstätigkeit;

6. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;

7. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

8. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere und Anteile:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;

2. sonstige Wertpapiere und Anteile;

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN.

D. AKTIVE LATENTE STEUERN.

PASSIVA


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Stand
zum Ende des
Geschäftsjahres
Stand
zum Ende des
vorangegangenen
Geschäftsjahres

A. EIGENKAPITAL:

I. Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile;

I. eingefordertes Stammkapital;

I. eingefordertes Grundkapital;

II. Kapitalrücklagen:

1. gebundene;

2. nicht gebundene;

III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage;

2. zweckgebundene Rücklage für Kostendeckung;

3. satzungsmäßige Rücklage;

4. andere Rücklagen;

IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust):

davon Gewinnvortrag / Verlustvortrag.

B. RÜCKSTELLUNGEN:

1. Rückstellungen für Abfertigungen;

2. Rückstellungen für Altersvorsorge;

3. Steuerrückstellungen;

4. Rückstellungen für Bautätigkeit;

5. Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;

6. sonstige Rückstellungen.

C. VERBINDLICHKEITEN:

1. Anleihen, davon konvertibel;

2. Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;

3. Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;

4. Zwischenkredite;

5. Darlehen sonstiger Art;

6. Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;

7. Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;

8. Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;

9. Kautionen;

10. Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;

11. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;

12. Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;

13. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

14. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

15. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

16. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

17. sonstige Verbindlichkeiten,

– davon Steuern,

– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN.

Unter dem Bilanzstrich

Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB;

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 237 Abs. 1 Z 2 UGB;

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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