BGVO § 2., BGBl. II Nr. 437/2016, gültig ab 30.12.2016
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.
(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 157/1997 tritt mit Ablauf des außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem beginnen.
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