zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen § 4. Förderungsausmaß, BGBl. I Nr. 31/2014, gültig von 25.04.2014 bis 30.04.2024

§ 4. Förderungsausmaß

Die Höhe der Förderung beträgt 20% der förderbaren Kosten (ohne Umsatzsteuer), wenn die förderbaren Kosten je Rechnung mindestens 200 Euro betragen. Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Jahr beträgt 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Pro Jahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-76569