zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
BergBV § 1., BGBl. Nr. 224/1954, gültig ab 25.09.1954

§ 1.

Das Bergbuch wird aus den Bergbucheinlagen gebildet, die entweder mit Zahlen oder in anderer Weise, wenn möglich unter Angabe des Namens des Betriebes (zum Beispiel „Eisenerzbergbau Höllenstein“) zu bezeichnen sind. Die Bergbucheinlagen bestehen aus dem Besitzstandsblatt, dem Eigentumsblatt und dem Lastenblatt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-76564