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BauV § 164., BGBl. II Nr. 121/1998, gültig von 16.04.1998 bis 10.01.2007

VI. HAUPTSTÜCK Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 164.

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) § 157 in der Fassung BGBl. II Nr. 121/1998 tritt mit in Kraft.

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