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Basis- und Referenzzinssatzverordnung § 3., BGBl. II Nr. 27/1999, gültig ab 22.01.1999

§ 3.

Für die Feststellung von Veränderungen des Basis- und des Referenzzinssatzes bleiben die zur Erleichterung der Umstellung der Marktteilnehmer auf den integrierten Euro-Geldmarkt für einen Übergangszeitraum vorgenommenen Veränderungen der in § 1 und 2 genannten Zinssätze der Europäischen Zentralbank außer Betracht.

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