B-KUVG § 141. Landesstellenausschüsse, BGBl. Nr. 23/1994, gültig von 12.01.1994 bis 31.12.2019

VIERTER TEIL Aufbau der Verwaltung

ABSCHNITT II Aufgaben der Verwaltungskörper

§ 141. Landesstellenausschüsse

Die Zahl der Versicherungsvertreter beträgt

1. im Landesstellenausschuß für Wien, Niederösterreich und Burgenland 8,

2. in den übrigen Landesstellenausschüssen je 4.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAA-76542