VIERTER TEIL Aufbau der Verwaltung
ABSCHNITT I Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
§ 130. Verwaltungskörper
Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind:
1. der Vorstand,
2. die Generalversammlung,
3. die Kontrollversammlung und
4. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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