TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
AVOG 2010 § 1. Begriffe, BGBl. I Nr. 9/2010, gültig von 01.07.2010 bis 31.12.2020

1. Teil Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Begriffe

(1) Die sachliche Zuständigkeit regelt den nach der Art der Abgabe- und Verwaltungsangelegenheit umschriebenen Aufgabenbereich der Abgabenbehörde.

(2) Die örtliche Zuständigkeit regelt nach territorialen Gesichtspunkten, welcher Abgabenbehörde im Falle des Vorliegens von mehreren sachlich zuständigen Abgabenbehörden die Amtshandlung obliegt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-76537