1. Hauptstück Besondere Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Finanzen
§ 2.
Der Steuer- und Zollkoordination obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
– Regionales Management
– Organisatorische Gestaltung und Unterstützung
– Fachliche Koordinierung und Unterstützung
– Regionale Koordinierung und Betreuung in Personalangelegenheiten
– Unterstützung im Rahmen der Betrugsbekämpfung
– Unterstützung in haushalts- und budgetrechtlichen Angelegenheiten
– Unterstützung im Beschaffungs- und Hauswirtschaftswesen
– Unterstützung in Angelegenheiten völkerrechtlicher Privilegien und des internationalen Steuerrechtes
– Unterstützung in Angelegenheiten der Einheitsbewertung und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, der Bodenschätzung sowie Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes
– Chemisch-technische Warenuntersuchungen
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