AVOG 2010 - DV § 19. Sonstige Sonderzuständigkeiten Aufgaben – Übertragung, BGBl. II Nr. 165/2010, gültig von 01.07.2010 bis 29.12.2014
2. Hauptstück Steuer- und Zollverwaltung
2. Abschnitt Zollämter
Sonstige Sonderzuständigkeiten
§ 19. Sonstige Sonderzuständigkeiten Aufgaben – Übertragung
Die aus den im Folgenden angeführten Rechtsvorschriften ersichtlichen Aufgaben werden den nachstehenden Abgabenbehörden erster Instanz zugewiesen:
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Zollamt für den im § 11 Abs. 1 jeweils angeführten örtlichen Bereich |
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