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AVO Verkehr 2017 § 17. Außerkrafttreten, BGBl. II Nr. 17/2012, gültig von 24.01.2012 bis 30.11.2017

6. Teil Luftfahrtrechtliches Verfahren

§ 17. Außerkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – AVO Verkehr), BGBl. II Nr. 422/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 302/2011, außer Kraft.

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