ASchG § 131. Inkrafttreten, BGBl. Nr. 450/1994, gültig von 01.01.1995 bis 10.01.1997

10. Abschnitt Schlußbestimmungen

§ 131. Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft, soweit im 9. Abschnitt nicht anderes bestimmt ist.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vor dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie treten aber frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAA-76515