§ 25.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft.
(2) Verordnungen gemäß § 14 Abs. 4 dürfen bereits vor dem erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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