TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
AO § 18a. Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten, BGBl. I Nr. 29/2010, gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2010

Erster Teil Ausgleichsverfahren

Zweiter Abschnitt. Wirkung der Eröffnung des Verfahrens. Beginn der Wirkung

§ 18a. Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten

Liegen die Voraussetzungen des § 16 EKEG vor, so können Gläubiger nur den Ausfall oder, solange dieser nicht endgültig feststeht, den mutmaßlichen Ausfall geltend machen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAA-76502