AnfO § 16. Unzulässigkeit der Aufrechnung., BGBl. I Nr. 86/2021, gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021
§ 16. Unzulässigkeit der Aufrechnung.
Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Gegenforderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
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