AnErbG § 17. Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten, BGBl. I Nr. 87/2015, gültig ab 01.01.2017

III. Abschnitt. Erbteilung.

§ 17. Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten

Der Berechnung der Pflichtteilsansprüche ist der Übernahmspreis zugrundzulegen. Die §§ 10 bis 15 gelten für Pflichtteilsberechtigte sinngemäß.

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