AnErbG § 17. Ansprüche der
Pflichtteilsberechtigten, BGBl. I Nr. 87/2015, gültig ab 01.01.2017
III. Abschnitt. Erbteilung.
§ 17. Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten
Der Berechnung der Pflichtteilsansprüche ist der Übernahmspreis zugrundzulegen. Die §§ 10 bis 15 gelten für Pflichtteilsberechtigte sinngemäß.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAA-76497