AMSG § 80. Evaluierung, BGBl. I Nr. 214/2021, gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2021

9. TEIL Verweisungen, Vollziehung und Inkrafttreten

§ 80. Evaluierung

Das Arbeitsmarktservice Österreich hat die Auswirkungen und die Entwicklung der Inanspruchnahme des mit eingeführten Fachkräftestipendiums gemäß § 34b im Jahr 2014 zu evaluieren und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ergebnisse zu berichten.

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