AMPFG § 6b. Überweisungsbetrag für Pflegestipendien, BGBl. I Nr. 185/2022, gültig ab 01.01.2023

§ 6b. Überweisungsbetrag für Pflegestipendien

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ab dem Jahr 2023 jährlich 30 Millionen Euro für Zwecke der Förderung der Pflegeausbildung durch das Arbeitsmarktservice zu überweisen.

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