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AMFG § 47. Abgabenrechtliche Vorschriften, BGBl. I Nr. 68/2002, gültig von 01.07.2002 bis 31.08.2020

ABSCHNITT IV Arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen

§ 47. Abgabenrechtliche Vorschriften

Die im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Eingaben, Beilagen und Vollmachten sind von den Stempel- und Rechtsgebühren des Bundes befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für die Anzeige gemäß § 4 Abs. 3.

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