Suchen Hilfe
AMFG § 47. Abgabenrechtliche Vorschriften, BGBl. I Nr. 71/2020, gültig ab 01.09.2020

ABSCHNITT IV Arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen

§ 47. Abgabenrechtliche Vorschriften

Die im Verfahren nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Eingaben, Beilagen und Vollmachten sind von Stempel- und Rechtsgebühren des Bundes befreit.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
GAAAA-76493

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden