TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
AMFG § 26b., BGBl. Nr. 314/1994, gültig von 01.04.1974 bis 30.06.1994

ABSCHNITT IV Arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen

§ 26b.

(1) Die Schaffung oder Ausstattung von Kindergartenplätzen kann durch eine finanzielle Unterstützung gefördert werden, wenn eine solche Maßnahme geeignet ist, den im § 19 Abs. 1 lit. l umschriebenen Zweck zu erreichen.

(2) Die Vorschriften des § 26 Abs. 2 bis 7 gelten sinngemäß.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
GAAAA-76493