zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
AMFG § 15., BGBl. I Nr. 68/2002, gültig von 01.07.1994 bis 30.06.2002

ABSCHNITT 3a Zulassung als EURES-Mitglied oder EURES-Partner

§ 15.

Zur Durchführung der Arbeitsvermittlung sind solche Personen heranzuziehen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Vorbildung die erforderliche fachliche und überdies die notwendige persönliche Eignung haben.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
GAAAA-76493