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Abkommen über soziale Sicherheit ANHANG III (Artikel 6 Absatz 3) Bestimmungen, die ungeachtet des Artikels 5 in Kraft bleiben, BGBl. III Nr. 67/2002, gültig ab 01.03.1977

ANHÄNGE zum Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit

ANHANG III (Artikel 6 Absatz 3) Bestimmungen, die ungeachtet des Artikels 5 in Kraft bleiben

I — MEHRSEITIGE ABKOMMEN

1. Die geltenden Bestimmungen des Abkommens vom und des revidierten Abkommens vom 13. Feber 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer.

2. Das zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden geschlossene Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung der späteren Vereinbarungen und Protokolle sowie die Zusatzvereinbarungen zu diesem Abkommen.

3. Das Europäische Abkommen vom über die Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen.

II — ZWEISEITIGE ABKOMMEN

Allgemeine Bemerkungen

1. Verweisungen der in diesem Anhang angeführten Zusatzabkommen und Sonderabkommen über Arbeitslosenversicherung auf ein allgemeines Abkommen werden durch Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Abkommens ersetzt, soweit die betreffenden Bestimmungen des allgemeinen Abkommens nicht gesondert in diesem Anhang angeführt werden.

2. Die Auslegungs- und Kündigungsklauseln in einem Abkommen über Soziale Sicherheit, von dem einzelne Bestimmungen in diesem Anhang angeführt sind, bleiben für diese Bestimmungen anwendbar.

3. Die in Klammern [ ] gesetzten Abkommen über Soziale Sicherheit sind im Zeitpunkt der Auflegung dieses Abkommens zur Unterzeichnung nicht in Kraft.

Österreich – Belgien

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Österreich – Bundesrepublik Deutschland

Abkommen über Soziale Sicherheit vom . Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom .

Erstes Zusatzabkommen vom zum Abkommen vom .

Zweites Zusatzabkommen vom zum Abkommen vom in der Fassung des Zusatzabkommens vom .

Zusatzprotokoll vom zum Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom .

Zweites Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom .

Österreich – Frankreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Österreich – Italien

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Österreich – Luxemburg

Abkommen über soziale Sicherheit vom .

Österreich – Niederlande

Abkommen über soziale Sicherheit vom .

Österreich – Schweden

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Österreich – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Zusatzabkommen vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Österreich – Spanien

Abkommen über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll vom .

Österreich – Türkei

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Österreich – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Zusatzabkommen über Soziale Sicherheit vom .

Belgien – Griechenland

Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Abkommen vom zur Änderung des Allgemeinen Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen Belgien und Griechenland vom .

Belgien – Portugal

Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit und Protokoll hiezu vom .

Belgien – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit vom , das an die Stelle des Abkommens über Soziale Sicherheit vom getreten ist.

Belgien – Türkei

Abkommen über soziale Sicherheit vom .

Belgien – Vereinigtes Königreich

Zypern – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Dänemark – Frankreich

Dänemark – Bundesrepublik Deutschland

Dänemark – Schweiz

Abkommen über Sozialversicherung vom .

Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen über Sozialversicherung vom .

Dänemark – Vereinigtes Königreich

Frankreich – Griechenland

Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Frankreich – Norwegen

Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Frankreich – Portugal

Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung der Vereinbarungen vom und .

Allgemeines Protokoll vom und Zusatzprotokoll vom .

Frankreich – Schweiz

Abkommen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom und Protokolle.

Abkommen über die gegenseitige Unterstützung der Arbeitslosen beider Länder vom .

Abkommen über Soziale Sicherheit vom und Protokolle hiezu.

Frankreich – Türkei

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Frankreich – Vereinigtes Königreich

Bundesrepublik Deutschland – Griechenland

Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung des Abkommens vom zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom und zur Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Schlußprotokoll vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom einschließlich des Schlußprotokolls vom .

Zweites Abkommen vom zur Änderung des Abkommens vom über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit und des Schlußprotokolls hiezu.

Bundesrepublik Deutschland – Norwegen

Vereinbarung über die gegenseitige Gewährung sozialer Leistungen vom 2./.

Bundesrepublik Deutschland – Portugal

Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung des Änderungsabkommens vom .

Bundesrepublik Deutschland – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 25. Feber 1964.

Zusatzabkommen vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Zusatzabkommen vom zum Abkommen über Sozialversicherung vom .

Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz über die Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger vom 4. Feber 1928.

Bundesrepublik Deutschland – Türkei

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Zusatzabkommen vom zur Änderung des Abkommens über Soziale Sicherheit vom .

Vorläufiges Abkommen vom zur Änderung des Abkommens vom .

Bundesrepublik Deutschland – Vereinigtes Königreich

Griechenland – Niederlande

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Griechenland – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Irland – Vereinigtes Königreich

Italien – Schweiz

Abkommen vom über den finanziellen Ausgleich auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger.

Zweite Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen vom .

Italien – Liechtenstein

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Italien – Norwegen

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Italien – Spanien

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Italien – Schweden

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Italien – Vereinigtes Königreich

Luxemburg – Portugal

Abkommen über Soziale Sicherheit und besonderes Protokoll vom in der Fassung der Vereinbarungen vom und .

Luxemburg – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit vom mit Ausnahme der Artikel 18 bis 21.

Luxemburg – Vereinigtes Königreich

Malta – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Niederlande – Portugal

Titel III Kapitel 1, 5 und 6 des Abkommens über Soziale Sicherheit vom .

Niederlande – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Niederlande – Türkei

Titel III des Abkommens über Soziale Sicherheit vom in der Fassung des Abkommens vom .

Niederlande – Vereinigtes Königreich

Norwegen – Portugal

Abkommen über Soziale Sicherheit und Protokoll vom .

Norwegen – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Portugal – Schweden

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Portugal – Schweiz

Abkommen über Soziale Sicherheit und Schlußprotokoll vom .

Portugal – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit und Protokoll über ärztliche Betreuung vom .

Schweden – Schweiz

Abkommen über Sozialversicherung vom .

Schweden – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Schweiz – Portugal

Abkommen über Soziale Sicherheit und Schlußprotokoll vom .

Schweiz – Türkei

Abkommen über Soziale Sicherheit vom .

Schweiz – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Soziale Sicherheit vom 21. Feber 1968.

Türkei – Vereinigtes Königreich

Abkommen über Sozialversicherung vom .

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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