ANHÄNGE zum Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit
ANHANG III (Artikel 6 Absatz 3) Bestimmungen, die ungeachtet des Artikels 5 in Kraft bleiben
I — MEHRSEITIGE ABKOMMEN
1. Die geltenden Bestimmungen des Abkommens vom und des revidierten Abkommens vom 13. Feber 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer.
2. Das zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden geschlossene Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung der späteren Vereinbarungen und Protokolle sowie die Zusatzvereinbarungen zu diesem Abkommen.
3. Das Europäische Abkommen vom über die Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen.
II — ZWEISEITIGE ABKOMMEN
Allgemeine Bemerkungen
1. Verweisungen der in diesem Anhang angeführten Zusatzabkommen und Sonderabkommen über Arbeitslosenversicherung auf ein allgemeines Abkommen werden durch Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Abkommens ersetzt, soweit die betreffenden Bestimmungen des allgemeinen Abkommens nicht gesondert in diesem Anhang angeführt werden.
2. Die Auslegungs- und Kündigungsklauseln in einem Abkommen über Soziale Sicherheit, von dem einzelne Bestimmungen in diesem Anhang angeführt sind, bleiben für diese Bestimmungen anwendbar.
3. Die in Klammern [ ] gesetzten Abkommen über Soziale Sicherheit sind im Zeitpunkt der Auflegung dieses Abkommens zur Unterzeichnung nicht in Kraft.
Österreich – Belgien
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Österreich – Bundesrepublik Deutschland
Abkommen über Soziale Sicherheit vom . Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom .
Erstes Zusatzabkommen vom zum Abkommen vom .
Zweites Zusatzabkommen vom zum Abkommen vom in der Fassung des Zusatzabkommens vom .
Zusatzprotokoll vom zum Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom .
Zweites Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom .
Österreich – Frankreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Österreich – Italien
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Österreich – Luxemburg
Abkommen über soziale Sicherheit vom .
Österreich – Niederlande
Abkommen über soziale Sicherheit vom .
Österreich – Schweden
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Österreich – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Zusatzabkommen vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Österreich – Spanien
Abkommen über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll vom .
Österreich – Türkei
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Österreich – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Zusatzabkommen über Soziale Sicherheit vom .
Belgien – Griechenland
Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Abkommen vom zur Änderung des Allgemeinen Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen Belgien und Griechenland vom .
Belgien – Portugal
Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit und Protokoll hiezu vom .
Belgien – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit vom , das an die Stelle des Abkommens über Soziale Sicherheit vom getreten ist.
Belgien – Türkei
Abkommen über soziale Sicherheit vom .
Belgien – Vereinigtes Königreich
–
Zypern – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Dänemark – Frankreich
–
Dänemark – Bundesrepublik Deutschland
–
Dänemark – Schweiz
Abkommen über Sozialversicherung vom .
Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen über Sozialversicherung vom .
Dänemark – Vereinigtes Königreich
–
Frankreich – Griechenland
Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Frankreich – Norwegen
Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Frankreich – Portugal
Allgemeines Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung der Vereinbarungen vom und .
Allgemeines Protokoll vom und Zusatzprotokoll vom .
Frankreich – Schweiz
Abkommen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom und Protokolle.
Abkommen über die gegenseitige Unterstützung der Arbeitslosen beider Länder vom .
Abkommen über Soziale Sicherheit vom und Protokolle hiezu.
Frankreich – Türkei
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Frankreich – Vereinigtes Königreich
–
Bundesrepublik Deutschland – Griechenland
Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung des Abkommens vom zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom und zur Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Schlußprotokoll vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Abkommen über Arbeitslosenversicherung vom einschließlich des Schlußprotokolls vom .
Zweites Abkommen vom zur Änderung des Abkommens vom über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit und des Schlußprotokolls hiezu.
Bundesrepublik Deutschland – Norwegen
Vereinbarung über die gegenseitige Gewährung sozialer Leistungen vom 2./.
Bundesrepublik Deutschland – Portugal
Abkommen über Soziale Sicherheit vom in der Fassung des Änderungsabkommens vom .
Bundesrepublik Deutschland – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit vom 25. Feber 1964.
Zusatzabkommen vom zum Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Zusatzabkommen vom zum Abkommen über Sozialversicherung vom .
Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz über die Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger vom 4. Feber 1928.
Bundesrepublik Deutschland – Türkei
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Zusatzabkommen vom zur Änderung des Abkommens über Soziale Sicherheit vom .
Vorläufiges Abkommen vom zur Änderung des Abkommens vom .
Bundesrepublik Deutschland – Vereinigtes Königreich
–
Griechenland – Niederlande
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Griechenland – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Irland – Vereinigtes Königreich
–
Italien – Schweiz
Abkommen vom über den finanziellen Ausgleich auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger.
Zweite Zusatzvereinbarung vom zum Abkommen vom .
Italien – Liechtenstein
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Italien – Norwegen
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Italien – Spanien
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Italien – Schweden
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Italien – Vereinigtes Königreich
–
Luxemburg – Portugal
Abkommen über Soziale Sicherheit und besonderes Protokoll vom in der Fassung der Vereinbarungen vom und .
Luxemburg – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit vom mit Ausnahme der Artikel 18 bis 21.
Luxemburg – Vereinigtes Königreich
–
Malta – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Niederlande – Portugal
Titel III Kapitel 1, 5 und 6 des Abkommens über Soziale Sicherheit vom .
Niederlande – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Niederlande – Türkei
Titel III des Abkommens über Soziale Sicherheit vom in der Fassung des Abkommens vom .
Niederlande – Vereinigtes Königreich
–
Norwegen – Portugal
Abkommen über Soziale Sicherheit und Protokoll vom .
Norwegen – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Portugal – Schweden
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Portugal – Schweiz
Abkommen über Soziale Sicherheit und Schlußprotokoll vom .
Portugal – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit und Protokoll über ärztliche Betreuung vom .
Schweden – Schweiz
Abkommen über Sozialversicherung vom .
Schweden – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Schweiz – Portugal
Abkommen über Soziale Sicherheit und Schlußprotokoll vom .
Schweiz – Türkei
Abkommen über Soziale Sicherheit vom .
Schweiz – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Soziale Sicherheit vom 21. Feber 1968.
Türkei – Vereinigtes Königreich
Abkommen über Sozialversicherung vom .
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