AbgEO § 57. Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen., BGBl. Nr. 457/1992, gültig von 01.01.1963 bis 29.02.1992

II. HAUPTSTÜCK Abgabenbehördliches Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren

I. TEIL Vollstreckung

III. Abschnitt Vollstreckung auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen

§ 57. Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen.

Das Arbeitseinkommen unterliegt im gleichen Ausmaß nicht der Pfändung, als es nach den für das gerichtliche Lohnpfändungsverfahren bestehenden Vorschriften der Pfändung entzogen ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-76476