Richtlinie des BMF vom 10.04.2024, 2024-0.127.137
8. IT-Anwendungen

8.2. Andere IT Anwendungen mit Verbrauchsteuerbezug

8.2.1. VIP+

Die Verbrauchsteuer Internet Plattform plus (VIP+) ist eine IT-Plattform, über die neben den Verbrauchsteueranwendungen (SEED, EMCS, EVA, EKA und das Risikomanagement Verbrauchsteuern) auch die IT-Anwendung AbisZ zur Vorschreibung des Altlastenbeitrags nach dem Altlastensanierungsgesetz aufgerufen werden kann.

8.2.2. GDV

Im Rahmen des Programmes E-Finanz SZ wurde eine gemeinsame Grunddatenverwaltung (GDV) für die gesamte Finanzverwaltung - Steuer und Zoll - geschaffen. Die vorher in den verschiedenen Bestandssystemen vorhandenen Grunddaten wurden durch Migration in der GDV zusammengeführt.

Zielsetzung der gemeinsamen Grunddatenverwaltung war die Zusammenführung aller bestehenden Grunddatenverwaltungen von Steuer- und Zollverwaltung, sowie eine direkte Erfassung der Daten durch die Sachbearbeiter (ohne Medienbruch).

Die Grunddaten bilden das Fundament für die Abgabenerhebung. Alle Anwendungen der Finanzverwaltung greifen auf diese zu. So werden auch die Grunddaten von SEED aus der GDV bezogen. Dh., für jede juristische oder natürliche Person, für die eine verbrauchsteuerrechtliche Bewilligung in SEED angelegt werden soll, müssen zuvor in der GDV die Grunddaten erfasst werden. Die korrekte Wartung der Grunddaten bildet die Basis für eine ordnungsgemäße Durchführung sämtlicher Abgabenverfahren. Die Wartung der Grunddaten erfolgt ausschließlich in der GDV. Änderungen werden sofort wirksam.

Zu den Grunddaten zählen:

  • Name/Firmenname

  • Rechtsform (abhängig von der Subjektart)

  • Anschrift

  • Geburts-/Gründungsdatum

  • Eindeutige Identifikationsbegriffe (zB Sozialversicherungsnummer, UID, VID etc.)

  • weitere Daten (zB Lokationsarten (inkl. Anschrift), Beziehungen etc.)

8.2.3. FON

FinanzOnline (FON) ist eine Webanwendung, die es Wirtschaftsbeteiligten und auch Privatpersonen ermöglicht, Steuerangelegenheiten online zu erledigen.

Die Steuerpflichtigen haben via FON die Möglichkeit, auf die IT-Anwendungen EVA, EMCS sowie EKA zuzugreifen. Weitere Registrierungen zu den verbrauchsteuerrechtlichen IT-Verfahren sind somit nicht erforderlich.

Siehe FinanzOnline Login (bmf.gv.at)

8.2.4. USP

Das Unternehmensservice-Portal (USP) ist ein zentrales Internetserviceportal für Unternehmen zur Unterstützung beim elektronischen Austausch folgender Funktionen:

  • Unterstützung bei Transaktionen

  • Bereitstellung von Basisinformation, Fachinformationen und Änderungsinformationen zu Informationsverpflichtungen

Die Steuerpflichtigen haben via USP die Möglichkeit, ähnlich wie über FON, auf die verbrauchsteuerrechtlichen IT-Anwendungen (mit Ausnahme von EKA) zuzugreifen.

Siehe Unternehmensserviceportal (usp.gv.at)


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
10.04.2024
Materie:
Steuer Zoll
Betroffene Normen:
SystemRL, RL 2020/262, ABl. Nr. L 58 vom 27.02.2020 S. 4
DVO 2022/1637, ABl. Nr. L 247 vom 23.09.2022 S. 57
DelVO 2022/1636, ABl. Nr. L 247 vom 23.09.2022 S. 2
AlkStG 2022, Alkoholsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 703/1994
BierStG 2022, Biersteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 701/1994
MinStG 2022, Mineralölsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 630/1994
TabStG 2022, Tabaksteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 704/1994
Schlagworte:
Verbrauchsteuern - Alkoholsteuer - Biersteuer - Mineralölsteuer - Tabaksteuer
Stammfassung:
2024-0.127.137

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
ZAAAA-76465