Richtlinie des BMF vom 10.04.2024, 2024-0.127.137
2. Allgemeines

2.3. Rechtsgrundlagen

2.3.1. EU-Rechtsgrundlagen

2.3.1.1. Richtlinie (EU) 2020/262 - SystemRL

Grundsätzliche und für alle Verbrauchsteuern gültige Bestimmungen, vor allem jene hinsichtlich Verfahren und Systematik, sind in der sogenannten Verbrauchsteuersystemrichtlinie (aktuell die Richtlinie (EU) 2020/262 vom 19. Dezember 2019 - SystemRL) zusammengefasst. Die SystemRL bildet somit die Klammer über alle EU-Verbrauchsteuerrechtsvorschriften, insbesondere die Struktur- und Steuersatzrichtlinien.

Die derzeit gültige SystemRL ist seit 18. März 2020 in Kraft, wobei für einige Bestimmungen der (Vorgänger-) Richtlinie 2008/118/EG eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 festgelegt wurde.

Die Neufassung der SystemRL enthält unter anderem Neuregelungen, die hinsichtlich der Beförderung von vstW des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den MS ab dem 13. Februar 2023 eine verpflichtende Anwendung des Excise Movement and Control System (EMCS) vorsehen. Anstelle des papiergestützten Verfahrens (Verwendung von Begleitdokumenten) werden auch die Formalitäten im steuerrechtlich freien Verkehr elektronisch abgewickelt.

Dazu wurden in dieser Richtlinie neue Verfahrensbeteiligte, die sogenannten zertifizierten Versender und zertifizierten Empfänger geschaffen.

Einen weiteren Schwerpunkt der neuen Richtlinie bildet die Verbesserung des Zusammenspiels von Verbrauchsteuer- und Zollverfahren. Vor allem sollen bei Ein- und Ausfuhren Doppelgleisigkeiten und Verwaltungsaufwand vermieden, aber auch Steuerumgehungen durch Verbesserung des Informationsflusses an Schnittstellen der beiden Verfahrensarten hintangehalten werden.

In der gesamten ARL VS-1000 gilt ein Verweis auf die SystemRL als Verweis auf die Richtlinie (EU) 2020/262.

2.3.1.2. Struktur- und Steuersatzrichtlinien

Die Vorschriften über die Strukturen und Steuersätze der einzelnen Verbrauchsteuern befinden sich in gesonderten Richtlinien, den sogenannten Struktur- und Steuersatzrichtlinien. Diese Rechtsvorschriften ergänzen die SystemRL, indem sie die Kategorien der vstW näher spezifizieren sowie Mindeststeuersätze festlegen.

In den Strukturrichtlinien finden sich weiters Regelungen über die Steuerbemessungsgrundlage, Sonderfälle der Steuerschuldentstehung, obligatorische und fakultative Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen für Erzeugnisse mit einer bestimmten Beschaffenheit oder Verwendung oder für Kleinerzeuger.

In den Struktur- und Steuersatzrichtlinien wird also jener Rahmen festgelegt, der den MS zur Verfügung steht, die nationalen Steuersätze festzulegen. Insbesondere dürfen dabei die EU-weit geltenden Mindeststeuersätze nicht unterschritten werden.

Folgende Struktur- und Steuersatzrichtlinien sind in Geltung:

  • Alkohol und alkoholische Getränke
    RL 92/83/EWG ( AlkoholsteuerstrukturRL) und RL 92/84/EWG ( AlkoholsteuersatzRL)

  • Tabakwaren
    RL 2011/64/EU (Struktur- und Steuersatzrichtlinie) ( TabaksteuerRL)

  • Energieerzeugnisse
    RL 2003/96/EG (Struktur- und Steuersatzrichtlinie) ( EnStRL)

2.3.1.3. Rechtsgrundlagen in Bezug auf die EDV gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der EMCS-Entscheidung 1152/2003 am 16. Juni 2003 festgelegt, dass ein EDV-gestütztes System zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung vstW eingeführt werden soll (EMCS). Diese Entscheidung wurde aufgrund der Ausweitung dieses EDV-gestützten Systems zwischenzeitig durch den EMCS-Beschluss 2020/263 vom 15. Jänner 2020 ersetzt, um den Änderungen durch die SystemRL, insbesondere der Ausweitung von EMCS auf Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr, Rechnung zu tragen.

Die detaillierten Regelungen für dieses EDV-gestützte Verfahren wurden mit der Verordnung 684/2009 vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ( EMCS-DVO) in Kraft gesetzt.

Mittlerweile wurde das Verfahren zur Beförderung und Kontrolle von vstW mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 vom 5. Juli 2022 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates durch Festlegung von Struktur und Inhalt der im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ausgetauschten Dokumente und durch Festlegung von Schwellenwerten für Verluste aufgrund der Beschaffenheit der Waren ( DelVO SystemRL) neu geregelt.

In der EU sind nun grundsätzlich alle Beförderungen von vstW mit elektronischen Verwaltungsdokumenten (e-VD, v-e-VD) in EMCS abzuwickeln (Ausnahmen für Versandhandel und Zollverfahren; weiters gestattet die SystemRL Vereinfachungen, zB für kleine Weinerzeuger; ausschließlich innerstaatliche Beförderungsvorgänge; Vereinbarungen zwischen MS für Beförderungen zwischen ihren Steuergebieten).

Diese Verwaltungsdokumente müssen bestimmten in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1637 der Kommission vom 5. Juli 2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates hinsichtlich der Verwendung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung und der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr und zur Festlegung des für die Freistellungsbescheinigung zu verwendenden Formulars ( DVO SystemRL) normierten Anforderungen entsprechen.

2.3.1.4. Weitere EU-Rechtsvorschriften für den Bereich Verbrauchsteuern (allgemein)

  • Verordnung (EWG) Nr. 3649/92 vom 17. Dezember 1992 über ein vereinfachtes Begleitdokument für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedstaates befinden in der jeweils geltenden Fassung (außer Kraft mit 13. Februar 2023 unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 für jene Beförderungen, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen wurden) ( BegleitdokumentVO)

  • Verordnung 684/2009 vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ( EMCS-DVO) (außer Kraft mit 13. Februar 2023)

  • Verordnung (EG) Nr. 31/96 vom 10. Januar 1996 über die Verbrauchsteuerfreistellungsbescheinigung ( FrStellBeschVO) (außer Kraft mit 13. Februar 2023)

  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/1636 vom 5. Juli 2022 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates durch Festlegung der Struktur und Inhalt der im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ausgetauschten Dokumente und Festlegung einer Schwelle für Verluste aufgrund der Art der Waren ( DelVO SystemRL)

  • Durchführungsverordnung (EU) 2022/1637 vom 5. Juli 2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates hinsichtlich der Verwendung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung und der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr und zur Festlegung des für die Freistellungsbescheinigung zu verwendenden Formulars ( DVO SystemRL)

  • Richtlinie 2010/24/EU vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen ( BeitrRL)

  • Verordnung (EU) Nr. 389/2012 vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 ( VwZsarbeitsVO)

  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 612/2013 vom 25. Juni 2013 betreffend die Verwaltung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten und Steuerlager, zugehörige Statistiken und Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern ( DVO 612/2013)

  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/323 vom 24. Februar 2016 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates ( DVOVwZsarbeitsVO)

  • Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK)

  • Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK-DA)

  • Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-IA)

  • Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen ( ZBefrVO)

  • Richtlinie 2007/74/EG vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern ( ReisebefreiungsRL)

  • Richtlinie 2006/79/EG vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern ( KleinsendungsRL)


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
10.04.2024
Materie:
Steuer Zoll
Betroffene Normen:
SystemRL, RL 2020/262, ABl. Nr. L 58 vom 27.02.2020 S. 4
DVO 2022/1637, ABl. Nr. L 247 vom 23.09.2022 S. 57
DelVO 2022/1636, ABl. Nr. L 247 vom 23.09.2022 S. 2
AlkStG 2022, Alkoholsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 703/1994
BierStG 2022, Biersteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 701/1994
MinStG 2022, Mineralölsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 630/1994
TabStG 2022, Tabaksteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 704/1994
RL 92/83/EWG, ABl. Nr. L 316 vom 31.10.1992 S. 21
RL 92/84/EWG, ABl. Nr. L 316 vom 31.10.1992 S. 29
RL 2011/64/EU, ABl. Nr. L 176 vom 05.07.2011 S. 24
RL 2003/96/EG, ABl. Nr. L 283 vom 31.10.2003 S. 51
Entscheidung 1152/2003, ABl. Nr. L 162 vom 01.07.2003 S. 5
RL 2008/118/EG, ABl. Nr. L 9 vom 14.01.2009 S. 12
ZBefrVO, VO 1186/2009, ABl. Nr. L 324 vom 10.12.2009 S. 23
Beschluss 2020/263, ABl. Nr. L 58 vom 27.02.2020 S. 43
VO 684/2009, ABl. Nr. L 197 vom 29.07.2009 S. 24
DelVO 2022/1636, ABl. Nr. L 247 vom 23.09.2022 S. 2
DVO 2022/1637, ABl. Nr. L 247 vom 23.09.2022 S. 57
VO 3649/92, ABl. Nr. L 369 vom 18.12.1992 S. 17
VO 31/96, ABl. Nr. L 8 vom 11.01.1996 S. 11
RL 2010/24/EU, ABl. Nr. L 84 vom 31.03.2010 S. 1
VO 389/2012, ABl. Nr. L 121 vom 08.05.2012 S. 1
DVO 612/2013, ABl. Nr. L 173 vom 26.06.2013 S. 9
DVO 2016/323, ABl. Nr. L 66 vom 11.03.2016 S. 1
RL 2007/74/EG, ABl. Nr. L 346 vom 29.12.2007 S. 6
RL 2006/79/EG, ABl. Nr. L 286 vom 17.10.2006 S. 15
Schlagworte:
Verbrauchsteuern - Alkoholsteuer - Biersteuer - Mineralölsteuer - Tabaksteuer
Stammfassung:
2024-0.127.137

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
ZAAAA-76465