1. Zu den Arbeitsrichtlinien im Verbrauchsteuerbereich
Zu den Verbrauchsteuern zählen die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer und die Biersteuer (Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke).
Das EU-Recht gibt für die Erhebung von Verbrauchsteuern einen rechtlichen Rahmen vor. Österreich hatte schon im Vorfeld des EU-Beitritts Verbrauchsteuern erhoben und passte seine Rechtslage mit dem Beitritt entsprechend an. Die österreichischen Verbrauchsteuergesetze ( MinStG 2022, TabStG 2022, AlkStG 2022 und BierStG 2022) weisen - insbesondere in Bereichen, in denen sie EU-Recht umsetzen - Gemeinsamkeiten auf. Diesen allgemeinen Regelungen, die vielfach der Umsetzung der sogenannten Verbrauchsteuersystemrichtlinie ( Richtlinie (EU) 2020/262 vom zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung)) dienen, ist die vorliegende Arbeitsrichtlinie VS-1000 gewidmet.
Sie ist Teil eines Gesamtkonzepts von mehreren Arbeitsrichtlinien im Bereich Verbrauchsteuern. Im Bereich Mineralölsteuer (VS-11xx) und Alkohol (VS-13xx) gibt es seit dem EU-Beitritt Arbeitsrichtlinien mit für diese Steuerkategorien spezifischen Regelungen. Eine Aktualisierung und Ergänzung der weiteren Arbeitsrichtlinien ist in Ausarbeitung.
Die bisherige Arbeitsrichtlinie VS-1000 war noch auf Grundlage einer Vorgängerrichtlinie zur aktuellen Verbrauchsteuersystemrichtlinie ( Richtlinie 92/12/EWG vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren) ergangen und stellt vielfach auf die Rechtslage im Zeitpunkt des EU-Beitritts ab. Ihre Regelungen sind daher teilweise überholt und bedurften - auch in Anbetracht des Umfangs neuer Regelungen - einer Neukonzipierung. Neben der Anpassung der Arbeitsrichtlinie an den aktuellen Rechtsbestand wurde auch eine Erlassbereinigung vorgenommen (Abschnitt 9.).
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer Zoll |
Betroffene Normen: | SystemRL, RL 2020/262, ABl. Nr. L 58 vom S. 4 DVO 2022/1637, ABl. Nr. L 247 vom S. 57 DelVO 2022/1636, ABl. Nr. L 247 vom S. 2 AlkStG 2022, Alkoholsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 703/1994 BierStG 2022, Biersteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 701/1994 MinStG 2022, Mineralölsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 630/1994 TabStG 2022, Tabaksteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 704/1994 MinStG 2022, Mineralölsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 630/1994 TabStG 2022, Tabaksteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 704/1994 AlkStG 2022, Alkoholsteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 703/1994 BierStG 2022, Biersteuergesetz 2022, BGBl. Nr. 701/1994 SystemRL, RL 92/12/EWG, ABl. Nr. L 76 vom S. 1 |
Verweise: | VS-1000 Abschnitt 9. |
Schlagworte: | Verbrauchsteuern - Alkoholsteuer - Biersteuer - Mineralölsteuer - Tabaksteuer |
Stammfassung: | 2024-0.127.137 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
ZAAAA-76465