Richtlinie des BMF vom 19.12.2012, BMF-010219/0288-VI/4/2012

Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet

(§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung)

(Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen an den Bestimmungsort befördert oder durch eine/n von ihm/ihr beauftragte/n Angestellte/n an den Bestimmungsort befördern lässt.)

Ich, .................................................................................................................................

Inhaber/in, Mitarbeiter/in, sonstige(r) Beauftragte(r)* des Unternehmens

.......................................................................................................................................,

(Name und Adresse des Unternehmens [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort])

bestätige, am heutigen Tag, ………..……………………….………………………………………………………,

(Datum)

die Waren laut Rechnungsnummer/Lieferscheinnummer* ……….…....……………......................

in ....................................................................................................................................

(Angabe der Adresse des Übernahmeortes und des Mitgliedstaates)

übernommen zu haben und erkläre, sie nach …………..………….……….....................................

…………………………………………………………………………………………………………………………………….

(Angabe des Bestimmungsmitgliedstaates und der Adresse des Bestimmungsortes)

in meiner Funktion als

Empfänger/in der Lieferung,

Mitarbeiter/in, sonstige(r) Beauftragte(r) des/der Empfänger/in der Lieferung,

weiter/e Empfänger/in einer Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts*

zu befördern.


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Datum ............................
Unterschrift ............................................

Hinweis:

Zur Sicherung der Identität des (der) Abholenden sollten Sie eine Fotokopie eines amtlichen Ausweises (zB Reisepass, Führerschein) und seines/ihres Beauftragungsnachweises (zB Vollmacht) anfertigen und aufbewahren.

* nicht zutreffendes streichen


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
19.12.2012
Betroffene Normen:
Art. 7 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
§ 2 Z 3 Nachweis der Beförderung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/1996
Stammfassung:
09 4501/58-IV/9/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
VAAAA-76462