10.5.4 Widerruf ausländischer vergleichbarer Stiftungen und Vermögensmassen
307Die Kürzung bei Widerruf gilt sinngemäß auch für ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind. Zwecks Gleichstellung mit dem Widerruf einer österreichischen Privatstiftung sind bei der Kürzung die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Werte anzusetzen (dh. die Werte, die bei Zuwendung an eine österreichische Privatstiftung anzusetzen wären und nicht allfällige höhere ausländische Eingangswerte). Weiters setzt die Kürzung bei Widerruf voraus, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts-/Schenkungssteuer tatsächlich entrichtet wurde, sofern die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) im Zeitpunkt der seinerzeitigen Zuwendung dem StiftEG oder dem ErbSt unterlegen ist.
War der Stifter zum Zeitpunkt der Vermögenswidmung an die ausländische Stiftung beschränkt steuerpflichtig und unterlag das gestiftete Vermögen zu diesem Zeitpunkt nicht der österreichischen Besteuerung, kann bei der Kürzung der gemeine Wert des gestifteten Vermögens zum Zeitpunkt der Vermögenswidmung an die Stiftung angesetzt werden. In diesem Fall ist auch die tatsächliche Entrichtung von Stiftungseingangssteuer oder Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht Voraussetzung für die Kürzung.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 PSG, Privatstiftungsgesetz, BGBl. Nr. 694/1993 StiftEG (SchenkMG 2008), Stiftungseingangssteuergesetz (Schenkungsmeldegesetz 2008), BGBl. I Nr. 85/2008 UGB, Unternehmensgesetzbuch, dRGBl. S 219/1897 |
Schlagworte: | Besteuerung - Stiftungen - Widerruf - ausländisch - vergleichbar - Vermögensmasse - Gleichstellung - Eingangswert - Stiftungseingangssteuer - Erbschaftssteuer - Schenkungssteuer - Vermögenswidmung - Widmung |
Stammfassung: | BMF-010200/0011-VI/6/2009 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
BAAAA-76460