5.2. Dokumentationsgrundlagen der Tageseinnahmen nach Kassengruppen
Als Dokumentationsgrundlagen zur Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle sollten folgende Unterlagen entsprechend dem Kassentyp vorhanden sein:
bei Kassen vom Typ 1
die Journalstreifen
bei Kassen vom Typ 2
das elektronische Journal
die Tagesendsummenbons (Z-Bons)
die GT-Speicherstände
bei Kassen vom Typ 3
das Datenerfassungsprotokoll
die Tagesabschlüsse (jedenfalls einschließlich Warengruppenbericht, Bedienerbericht und Finanzartenbericht)
Die oa. Bestimmungen sind für sonstige Einrichtungen, die zur Aufzeichnung von Betriebseinnahmen genutzt werden und damit Registrierkassenfunktion haben, maßgeblich und analog anzuwenden.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
Betroffene Normen: | |
Schlagworte: | Losungsermittlung - Registrierkassen - elektronische Registrierkassen - Kassensystem - Einzelaufzeichnungspflicht |
Stammfassung: | BMF-010102/0007-IV/2/2011 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
GAAAA-76454