Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 74a

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 74a
A.
Der Rechtsschutzbeauftragte
1, 2
B.
Bestellung und Funktionsdauer
3, 4
C.
Organisation
5

I. Kommentar zu § 74a

A. Der Rechtsschutzbeauftragte

1

Mit der Novellierung des FinStrG durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118) wird erstmals auch beim Bundesminister für Finanzen die Institution eines Rechtsschutzbeauftragten eingerichtet. Solche Rechtsschutzeinrichtungen bestehen bereits im Bereich des Innenministeriums (§§ 91a ff SPG), des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (§ 57 MBG) und des Justizministeriums (§ 47a StPO). Die Konzeption des Rechtsschutzbeauftragten des FinStrG lehnt sich auch erkennbar an diese Vorbilder an.

2

Dem Rechtsschutzbeauftragten und seinen beiden Stellvertretern kommt eine eigene Kontrollfunktion bei besonders sensiblen Ermittlungsmaßnahmen zu, von denen die betroffenen Personen bei deren Durchführung (noch) keine Kenntnis haben sollen (vgl Reindl-Krauskopf in WK-StPO, § 47a Rz 1). Die Installierung dieser Institution steht daher in Zusammenhang mit der Ermöglichung von Auskünften über Stammdaten von Telekommunikationsteilnehmern nach § 99 Abs 3a FinStrG und der Neuregelung der Einholung von Bankauskünften nach § 99 Abs 6 FinStrG. Er soll daher auch seine Aufgaben unbeeinfl...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.