zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 250 Falsche Verdächtigung

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 250
A.
Täter
1
B.
Tathandlung
2- 4
C.
Tätige Reue
5
D.
Subjektive Tatseite
6, 7
E.
Strafe
8
II.
Rechtsprechung zu § 250
A.
Rechtsprechung zu § 250 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 250 Abs 2

I. Kommentar zu § 250

A. Täter

1

Der Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 250 FinStrG entspricht im Wesentlichen dem Tatbestand der Verleumdung nach § 297 StGB, bezieht sich aber nicht auf eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, sondern ein von den Finanzbehörden zu ahndendes Finanzvergehen.

Jedermann, sohin auch ein Amtsträger oder Beamter, kann Täter sein (EB StGB zu § 297). Der wegen eines Finanzvergehens Beschuldigte ist zwar nicht zur Wahrheit verpflichtet, die Straflosigkeit eines Beschuldigten, der unrichtige Angaben macht, findet aber dort ihre Grenze, wo durch die unrichtigen Angaben selbst ein strafbarer Tatbestand verwirklicht wird, in welchem Falle seine Bestrafung wegen dieses von ihm durch seine unrichtigen Angaben gesetzten strafbaren Tatbestandes zu erfolgen hat (). Ein Beschuldigter, der im Zuge der Beschuldigtenvernehmung einen anderen fälschlich eines Finanzvergehens bezichtigt, macht sich daher der falschen Verdächtigung...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.