Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 239

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 239
A.
Wiederaufnahme des Verfahrens
1

I. Kommentar zu § 239

A. Wiederaufnahme des Verfahrens

1

§ 239 FinStrG betrifft nur die Wiederaufnahme hinsichtlich der Haftungs- und Verfallsaussprüche. Er beschränkt daher gegenüber dem § 354 StPO nur insoweit und keineswegs generell den Personenkreis, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen kann, auf die Verfahrensbeteiligten iS des § 238 FinStrG. Ein Antrag auf Wiederaufnahme ist betreffend der Verfalls- und Haftungsaussprüche nur aus den in § 238 FinStrG genannten Gründen möglich.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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