TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 214

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 214
A.
Freispruch wegen Unzuständigkeit des Gerichtes
1- 6
II.
Rechtsprechung zu § 214
A.
Rechtsprechung zu § 214 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 214 Abs 2

I. Kommentar zu § 214

A. Freispruch wegen Unzuständigkeit des Gerichtes

1

Zu den Gründen des § 259 StPO, aus denen der Angeklagte freizusprechen ist, tritt gem § 214 FinStrG der der gerichtlichen Unzuständigkeit. Die Regelung entspricht der der Unzuständigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts gem § 210 FinStrG. Siehe daher auch die Erläuterungen zu § 210 FinStrG. Es handelt sich hier um einen Freispruch eigener Art ( [R 214(2)/16]). Das Gericht spricht hier nicht über Schuld oder Unschuld ab, sondern erklärt seine Unzuständigkeit. Ein Freispruch nach § 214 FinStrG steht dem Art 4 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK somit nicht entgegen. Durch den Freispruch nach § 214 FinStrG wegen Unzuständigkeit des Gerichtes wird der Gewaltenteilung zwischen Gerichtsbarkeit und Verwaltung (Art 94 B-VG) Rechnung getragen und in die Kompetenz der Finanzstrafbehörde nicht eingegriffen.

2

Das Gericht hat, auch in Fällen tateinheitlichen Zusammentreffens eines Finanzvergehens mit einer gerichtlich strafbaren Tat anderer Art, grundsätzlich einen Freispruch nach § 214 FinStrG und nicht gem § 259 StPO zu...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.