Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 193

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 193
A.
Abgabenfreiheit der Entschädigung, Amtshaftung
1

I. Kommentar zu § 193

A. Abgabenfreiheit der Entschädigung, Amtshaftung

1

Entschädigungen nach § 188 FinStrG werden von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben freigestellt. Der Einkommensteuer würden sie allerdings auch ohne dieser Bestimmung nicht unterliegen, da solche Entschädigungszahlungen unter keine Einkunftsart des § 2 Abs 3 EStG 1988 subsumierbar und somit nicht einkommensteuerbar sind. Mit § 193 Abs 1 FinStrG erfolgt keine Freistellung von landesgesetzlich geregelten Abgaben. Die Befreiung von der Stempel- und Rechtsgebühr soll den Abschluss von Vergleichen erleichtern.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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