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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 189

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 189
A.
Exekutionsbeschränkung
1

I. Kommentar zu § 189

A. Exekutionsbeschränkung

1

Der Entschädigungsanspruch, nicht die Entschädigung, ist sowohl der Exekution, mit Ausnahme der zugunsten einer Forderung auf Leistung des gesetzlichen Unterhaltes, als auch rechtsgeschäftlichen Verfügungen des Geschädigten durch Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder durch ein sonstiges Rechtsgeschäft unter Lebenden entzogen. Ausgeschlossen ist daher zB die Abtretung des Entschädigungsanspruches an eine Abgabenbehörde für aushaftende Abgabenschuldigkeiten. Eine testamentarische Verfügung über den Entschädigungsanspruch wird durch § 189 FinStrG nicht ausgeschlossen. Mit Geltendmachung des Entschädigungsanspruches (§ 190 FinStrG) ist dieser vererbbar, so dass der Geschädigte darüber letztwillig verfügen kann. Exekutionsmaßnahmen und rechtsgeschäftliche Verfügungen unter Lebenden sind nichtig. Siehe auch die gleichlautende Bestimmung des § 6 Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG 2005), BGBl I 2004/125.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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