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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 61

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 61
A.
Verbindung von Finanzstrafverfahren
1- 6
II.
Rechtsprechung zu § 61

I. Kommentar zu § 61

A. Verbindung von Finanzstrafverfahren

1

Wenn zur Verfolgung mehrerer Finanzvergehen dieselbe Finanzstrafbehörde zuständig ist, müssen bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 61 Abs 1 FinStrG die Finanzstrafverfahren verbunden, dh zu einem einzigen Strafverfahren zusammengelegt werden. Dies dient nicht nur der Verfahrensökonomie, sondern ist auch im Lichte des Einheitsstrafensystems des § 21 FinStrG zu sehen. § 61 Abs 1 FinStrG zählt folgende Zusammenhänge auf, die eine Verbindung der Verfahren zur Folge haben:

a)

Mehrtätiges Zusammentreffen (subjektive Konnexität): Der Täter begeht durch mehrere Handlungen mehrere Finanzvergehen, und zwar entweder durch Tatwiederholungen (zB mehrere Finanzordnungswidrigkeiten gem § 49 Abs 1 FinStrG nacheinander) oder durch Tathäufung (zB zunächst eine Abgabenhinterziehung, für das folgende Jahr eine fahrlässige Abgabenverkürzung und für das dritte Jahr eine Finanzordnungswidrigkeit gem § 51 Abs FinStrG).

b)

Beteiligung mehrerer Personen an einer Tat (objektive Konnexität): Hier kommt jede Beteiligung iS des § 11 FinStrG in Betracht.

c)

Enger Zusammenhang der mehreren Taten mehrerer Personen: Hier kommt es nicht ...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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