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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-0964-5

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Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 60

Franz Reger/Stefanie Judmeier/Michael Kalcher/Yoko Kuroki

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 60
A.
Übertragung der Zuständigkeit
1- 4
II.
Rechtsprechung zu § 60 Abs 1

I. Kommentar zu § 60

A. Übertragung der Zuständigkeit

1

Die Übertragung der Zuständigkeit kann nur von einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde auf eine andere sachlich zuständige Finanzstrafbehörde erfolgen. Es kann nur die örtliche, sich aus § 58 Abs 1 FinStrG ergebende, Zuständigkeit im Einzelfall, also nicht allgemein, geändert werden. Einer Übertragung von einer Finanzstrafbehörde auf eine andere Finanzstrafbehörde nicht gleicher sachlicher Zuständigkeit ist ausgeschlossen. Daher kann zB die Zuständigkeit zur Verfolgung einer Hinterziehung von Grunderwerbsteuer nicht von einem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern auf ein allgemeines Finanzamt übertragen werden. Ebenso wenig kann die funktionelle Zuständigkeit durch die Übertragung der Zuständigkeit von einem Einzelbeamten auf den Spruchsenat und umgekehrt geändert werden. In beiden Fällen wäre dazu eine, im FinStrG nicht bestehende, gesetzliche Regelung erforderlich.

2

Eine Zuständigkeitsübertragung darf nur aus den im § 60 Abs 1 FinStrG angeführten Gründen angeordnet werden, wenn dafür überwiegende Vorteile der Strafrechtspflege sprechen oder wenn dad...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

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