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Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-0963-8

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Dokumentvorschau
Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 1

Franz Reger

Übersicht

Rz

I. Kommentierung zu § 1

A. Finanzvergehen 1

B. Tat (Handlung oder Unterlassung) 12

1. Willkürliches Verhalten 13

2. Tatbildmäßiges Verhalten 18

3. Rechtswidrigkeit 37

4. Schuld 38

C. Täter 39

II. Rechtsprechung zu § 1

Kommentar zu § 1

Finanzvergehen

1

§ 1 Abs 1 stellt das Finanzstrafrecht ausdrücklich unter das auch verfassungsrechtlich abgesicherte Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG, Art 7 Abs 1 EMRK). Es folgt dabei dem § 1 Abs 1 StGB. Aus dieser Bestimmung des § 1 FinStrG ergibt sich auch die Geltung des Analogieverbotes für den Bereich des Finanzstrafrechtes (EB FinStrGNov 1975). Näheres dazu unten bei § 4.

1a

Der Begriff des Finanzvergehens wird in § 1 Abs 1 eigenständig und unabhängig von der Höhe der Strafdrohung sowie der gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit definiert (Höpfel, WK2, § 17 Rz 29). Im Finanzstrafgesetz selbst sind nur die in den §§ 33 bis 52 strafbar erklärten Handlungen und Unterlassungen Finanzvergehen. Danach sind auch Finanzordnungswidrigkeiten Finanzvergehen im Sinne des § 1 FinStrG ( [R 49(1)/38]). Finanzvergehen können seit Inkrafttreten der FinStrG-Nov 2010 (BGBl I 2010/114) auch Verbrechen im Sinne des § 17 Abs 1 StGB sein (siehe unten Rz 4). Keine Finanzvergehen sind aber die gerichtlich strafbaren Tate...

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

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