FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
4. Aufl. 2013
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§ 49
Übersicht
Rz
I. Kommentar vor § 49 bis 51
A. Finanzordnungswidrigkeiten 1
II. Kommentar zu § 49
A. Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben 4
1. Täter 4
2. Selbstberechnungsabgaben 5
3. Nichtentrichtung 7
4. Bekanntgabe der Höhe des geschuldeten Betrages 14
5. Subjektive Tatseite 16
B. Ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 49 Abs 1 lit b FinStrG) 17
1. Täter 17
2. Umsatzsteuervoranmeldung (§ 21 UStG 1994) 18
3. Subjektive Tatseite 19
C. Strafe (§ 49 Abs 2 FinStrG) 20
D. Abgrenzung der Tatbestände nach § 33 FinStrG und § 49 FinStrG bei Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) 21
III. Rechtsprechung zu § 49
Kommentar vor § 49 bis 51
Finanzordnungswidrigkeiten
1
Auch die Finanzordnungswidrigkeiten sind, wie sich aus § 1 FinStrG ergibt, Finanzvergehen ( 393/60 [R 49/38]; ). Finanzordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen generelle Normen des Abgabenrechtes, durch die keine Abgabenverkürzung bewirkt wird. Sie sind auch dann strafbar, wenn diese Normen selbst keinen Hinweis auf die Strafbarkeit ihrer Nichtbefolgung enthalten.
2
So wie die anderen Finanzvergehen verlangen auch die Tatbestände der Finanzordnungswidrigkeiten nicht nur die Verwirklichung der objekt...