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Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-0963-8

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Dokumentvorschau
Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 47

Franz Reger

Kommentar zu § 47

1

§ 47 FinStrG entspricht in seinem Aufbau dem § 41 FinStrG. Als gleichwertige Finanzvergehen kommen hier nur Finanzvergehen nach § 44 Abs 1 und 46 Abs 1 FinStrG in Betracht. Da für diese weder primäre (§ 15 Abs 2 FinStrG) noch zwingend zu verhängende Freiheitsstrafen vorgesehen sind, ist die vom Gesetzeswortlaut (§ 47 Abs 1 FinStrG) genannte Möglichkeit der Überschreitung der höchstens angedrohten Freiheitsstrafe ohne Bedeutung. Es kommt daher auch im gerichtlichen Verfahren (vgl dagegen § 41 Abs 1 FinStrG) nur eine Überschreitung der (ansonsten vorgesehenen) Geldstrafdrohung in Frage.

Vgl im Übrigen die Erläuterungen zu § 41 FinStrG.

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

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