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Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-0963-8

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Dokumentvorschau
Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 44

Franz Reger

Übersicht

Rz

I. Kommentar zu § 44

A. Monopoleingriffe 1

B. Tabakmonopol 2

1. Täter 4

2. Subjektive Tatseite 5

3. Verbotene Herstellung 6

4. Verbotener Handel 8

C. Strafen (§ 44 Abs 2 und 3 FinStrG) 17

1. Geldstrafe (§ 44 Abs 2 FinStrG) 17

2. Freiheitsstrafe 18

3. Verfall (§ 44 Abs 3 FinStrG) 19

4. Wertersatz 20

II. Rechtsprechung zu § 44

Kommentar zu § 44

Monopoleingriffe

1

Mit dem EU-Beitritt ist das Salzmonopol weggefallen. Mit Ablauf des trat auch die letzte monopolrechtliche Regelung im AlkStMG außer Kraft (vgl § 116 Abs 4 AlkStMG, idF BGBl 1996/427). Damit gibt es auch kein Alkoholmonopol mehr. Der § 44 FinStrG ist daher nur mehr für das verbliebene Tabakmonopol (im Sinne eines gewerblichen Handelsmonopols) von Relevanz. Mit der FinStrGNov 2010 wurde im § 2 Abs 3 FinStrG die Aufhebung des Alkoholmonopols und des Salzmonopols nachvollzogen.

Tabakmonopol

2

Den Beschränkungen des Tabakmonopolgesetzes unterliegen nach dem § 1 Abs 2 Tabakmonopolgesetz 1996 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen; Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen; Kautabak und Schnupftabak, sämtliche Waren auch dann, wenn sie sich in einer nach der allgemeinen Vorschrift 3b oder 3c für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (vgl VO [EWG] Nr ...

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