FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
4. Aufl. 2013
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§ 35
Übersicht
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I. Kommentar zu § 35
A. Schmuggel (§ 35 Abs 1 FinStrG) 1
1. Täter 6
2. Tatobjekt 10
3. Regelungen zur Wahrung der zollamtlichen Belange bei der Verbringung von Waren 24
4. Schmuggel (§ 35 Abs 1a 1. und 2. Fall) 35
5. Schmuggel § 35 Abs 1a 3. Fall 62
6. Subjektive Tatseite 70
B . Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben (§ 35 Abs 2 FinStrG) 73
1. Allgemeines 73
2. Täter 83
3. Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht 85
4. Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben 90
5. Hinterziehung bzw fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 7 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) 101
6. Subjektive Tatseite 102
C. Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben durch Verletzung von zollrechtlichen Verwendungs-, Behandlungs-, und Verbrauchsgeboten und -verboten (§ 35 Abs 3 FinStrG) 103
1. Allgemeines 103
2. Eine Verkürzung einer Eingangs- oder Ausgangsabgabe bewirkt, wer eingangs- oder ausgangsabgabepflichtige Waren entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung behandelt, verwendet oder verbraucht, und es unterlässt, dies dem Zollamt vorher anzuzeigen 107
3. Keine Tatbestandsverwirklichung bei heilbaren Verstößen nach Art 859 ZK-DVO 113
4. Täter 116
5. Subjektive...