FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
4. Aufl. 2013
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§ 31
Übersicht
Rz
I. Kommentar zu § 31
A. Begriff der Verfolgungsverjährung 1
B. Verjährungsfristen 2
1 Dauer (§ 31 Abs 2 FinStrG) 2
2. Beginn der Verjährungsfrist (§ 31 Abs 1 FinStrG) 3
3. Ende der Verjährungsfrist 12
C. Verlängerung der Verjährungsfrist 13
1. Ablaufhemmung (§ 31 Abs 3 FinStrG) 14
2. Fortlaufhemmung (§ 31 Abs 4 FinStrG) 15
D. Absolute Verjährung (§ 31 Abs 5 FinStrG) 19
E. Nebenbeteiligte und selbständiges Verfahren (§ 31 Abs 6 FinstrG) 20
II . Rechtsprechung zu § 31
A. Rechtsprechung zu § 31 Abs 1
B. Rechtsprechung zu § 31 Abs 3
C. Rechtsprechung zu § 31 Abs 4
D. Rechtsprechung zu § 31 Abs 5
E. Rechtsprechung zu § 31 Abs 6
Kommentar zu § 31
Begriff der Verfolgungsverjährung
1
Die Verjährung der Strafbarkeit (Verfolgungsverjährung) stellt einen Strafaufhebungsgrund dar ( [R 31(1)/25]). Dadurch wird die Tatverwirklichung als solche nicht berührt, wohl aber erlischt das Recht des Staates auf Durchsetzung seines Strafanspruches. Wird trotz des Eintrittes der Verfolgungsverjährung ein Strafverfahren durchgeführt, stellt dies wegen Unzuständigkeit der Behörde (des Gerichtes) eine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dar ().
Die Verjährung der Strafbarkeit ist von Amts wegen wahrzune...