FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1
4. Aufl. 2013
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§ 5
Übersicht
Rz
I. Kommentar zu § 5
A. Räumlicher Geltungsbereich des FinStrG 1
1. Territorialitätsprinzip 1
2. Inland 2
3. Zollgebiet der Europäischen Union 4
4. Anwendungsgebiet 8
5. Freizonen und Freilager 10
6. Tatort 12
7. Tathandlungen österreichischer Staatsbürger im Ausland 17
8. Tathandlungen gegenüber österreichischen Zollorganen auf fremden Hoheitsgebiet 18
9. Exterritorialität und Immunität 31
B. Auslieferung 33
1. Vorbemerkungen 33
2. Person 46
3. Finanzvergehen 48
C. Rechts- und Amtshilfe 49a
1. Begriffsklärung 49a
2. Vollstreckung 51
3. Zustellung 56
4. Ermittlung 67
II. Rechtsprechung zu § 5
Kommentar zu § 5
Räumlicher Geltungsbereich des FinStrG
1. Territorialitätsprinzip
1
§ 5 Abs 1 und 2 FinStrG regelt den räumlichen Geltungsbereich des FinStrG. Gem § 5 Abs 1 FinStrG herrscht das Territorialitätsprinzip, dh das FinStrG findet zunächst auf alle im Gebiet der Republik Österreich begangenen Handlungen Anwendung. Es ist dabei gleichgültig, ob der Täter ein österreichischer Staatsbürger, ein Ausländer oder ein Staatenloser ist. Weiter ist unerheblich, wo der Täter einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. So ist zB ein amerikanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Australien, der bei der Einreise nach Österreich über das Zollamt Fl...