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Rauch

EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3908-6

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Dokumentvorschau
Rauch - EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 9

Rauch

Überblick zu § 9 AngG


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Abs 1
Anm 1
Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes
Abs 2
Anm 2
Bestandschutz für Schwangere und Mütter
Abs 3
Anm 3
Ende des Arbeitsverhältnisses und gleichzeitiges Ende des Krankenentgeltanspruchs
Anm 4
Entlassung während eines Krankenstands
Anm 4.1
Allgemeines
Anm 4.2
Entlassung wegen eines Krankenstands

1

Auflösung des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes

Falls ein Angestellter vom AG während eines Krankenstandes gekündigt oder ohne wichtigen Grund entlassen wird oder den AG ein Verschulden am vorzeitigen Austritt des Angestellten trifft, so ist das Krankenentgelt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu bezahlen, falls der Krankenstand mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht beendet sein sollte. Ebenso gilt dies für eine einvernehmliche Auflösung während eines Krankenstands oder im Hinblick auf einen Krankenstand.

Der § 9 Abs 1 AngG entspricht dem § 5 EFZG. Es ist daher auf die Anm 1 bis 3 und 5 bis 7 zu § 5 EFZG zu verweisen (zur Entlassung während des Krankenstandes bei Angestellten siehe Anm 4 zu § 9 AngG).

2

Bestandschutz für Schwangere und Mütter

Der § 9 Abs 2 AngG ist durch den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz des MSchG (§§ 10 und 12) obsolet.

3

Ende des Arbeitsverhältnisses u...

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