DBA | Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2017
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S. VVorwort
„Die Verdoppelung der Steuerforderung ist noch keine Doppelbesteuerung, und ich will mir erlauben, dies an einem ganz einfachen und primitiven Rechenexempel nachzuweisen: 2 x 1 ist zwei und 1 + 1 ist zwei; ich kann aber nicht sagen, daß in beiden Fällen der Vorgang der nämliche ist; in dem einen Falle wird addirt, in dem anderen multiplicirt; die Doppelbesteuerung ist wie diese Multiplication und Addition wesentlich zu unterscheiden von der Forderung einer weiteren, höheren Steuer in derselben Steuerkategorie.“ Dieser Debattenbeitrag des Abgeordneten Josef Neuwirth aus Brünn in der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom 3. März 1875 (Verhandlungsgegenstand war das Gesetz über die Gebäudesteuer) ist nicht nur ein markantes Beispiel für die Fähigkeit, Parlamentarierkollegen schwierige Sachverhalte prägnant aufzubereiten, sondern hat darüber hinaus noch eine andere Bedeutung: der Begriff „Doppelbesteuerung“ wird hier zum ersten Mal im österreichischen Parlament erwähnt.
Der bescheidene Anfang eines Themenbereiches, der im Laufe der folgenden Jahrzehnte und dann besonders im 20. Jahrhundert im internationalen Kontext immer mehr an Bedeutung gewinnen sollte. In jünge...